Kloster Fahr

Benediktinerin werden

Der Weg in die Gemeinschaft erfolgt nicht mit einem einzigen Schritt. Es ist ein Weg des Hineinwachsens – vom ersten Interesse über die Prüfung der Berufung bis zur vollen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft.

Interesse

Spürt eine Frau anhaltendes Interesse und eine Sehnsucht nach unserer Lebensform, geht es zunächst um ein unverbindliches Kennenlernen. Sie kann dazu unsere Gottesdienste besuchen, per Mail oder Telefon um ein Gespräch bitten oder ein, zwei Tage als Gast bei uns verbringen.

Kennenlernen

In einem weiteren Schritt kann die Interessierte für eine gewisse Zeit in der Klausur leben, am Stundengebet teilnehmen, mitarbeiten und so besser Einblick in die Realität unseres Alltags bekommen.

Eintritt

Entscheidet sich die Interessierte nach diesem Kennenlernen für den Weg in den Orden und ist auch die Gemeinschaft mit diesem Schritt einverstanden, beginnt mit dem Eintritt die Kandidatur. Es ist eine unverbindliche Zeit des Eingewöhnens in den klösterlichen Alltag und in die Gemeinschaft.

Noviziat

Nach einem halben bis einem Jahr prüft sich die Kandidatin, ob sie den eingeschlagenen Weg weitergehen möchte. Ist dies der Fall und stimmt die Gemeinschaft wiederum zu, wird die Kandidatin eingekleidet und ist damit eine Novizin, ein «Neuling» der Gemeinschaft. Das Noviziat ist eine Zeit der intensiven Auseinandersetzung mit der persönlichen Berufung und mit unserer Lebensform. Eine entsprechende Begleitung durch Unterricht und geistliche Führung unterstützen sie in diesem Prozess.

Einfache Profess

Das Noviziat dauert ein Jahr. Erst danach steht der Entscheid in die erste Verbindlichkeit an. Und wiederum müssen dafür beide Seiten, die Novizin selber wie auch die Gemeinschaft, einverstanden sein. In der einfachen Profess legt die Novizin die benediktinischen Gelübde des Gehorsams, der Stabilitas und des klösterlichen Lebenswandels ab und bindet sich durch diese Versprechen vorerst für drei Jahre verbindlich an die Gemeinschaft.

Feierliche Profess

Nach diesen drei Jahren sollte sich die Schwester wie auch die Gemeinschaft Klarheit darüber verschafft haben, ob sie sich dauerhaft aneinander binden wollen und können. Wenn keine Hindernisse da sind, bringt die Schwester ihren Willen, für immer im Kloster zu bleiben, mit dem Ablegen der feierlichen Profess zum Ausdruck. Von diesem Tag an ist sie ein Vollmitglied der Gemeinschaft.

Weitergehen

Mit der feierlichen Profess ist nicht etwa das Ziel erreicht. Mit dem Versprechen beginnt der Weg der Berufung erst richtig. Jetzt gilt es, jeden Tag und in allen Lebensumständen neu zu leben und zu verwirklichen, was in den Gelübden versprochen wurde.

Voraussetzungen

Mindestalter 20 Jahre
Abgeschlossene Berufslehre
Körperliche und psychische Gesundheit
Röm.-kath. Konfession

Kontakt
Kloster Fahr
Priorat
8109 Kloster Fahr
Tel. +41 43 455 10 40
info@kloster-fahr.ch
www.kloster-fahr.ch
 

Impressum
Website: Taylormade & SteckDesign
Fotos: Liliane Géraud
Text: Susann Bosshard-Kälin

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